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Corporate Governance
Am 1. Oktober 2002 ist der Österreichische Corporate Governance Kodex in Kraft getreten. Dieses Regelwerk schreibt die Grundsätze guter Unternehmensführung fest und bietet eine Orientierungshilfe für internationale Investoren. Grundlage dafür sind die Vorschriften des österreichischen Aktien-, Börsen- und Kapitalmarktrechts sowie die OECD-Richtlinien für Corporate Governance.
 
Seit den Vorbereitungen des IPO im Herbst 2003 verpflichtet sich die KTM Power Sports AG zur Einhaltung der Regeln des Österreichischen Corporate Governance Kodex. Der Corporate Governance Kodex ist für die KTM Power Sports AG ein wichtiger Bestandteil für die Zusammenarbeit zwischen Aufsichtsrat und Management.
 
Der Österreichische Arbeitskreis für Corporate Governance hat im Juni 2007 Änderungen zum bestehenden Kodex beschlossen. Die neuen Richtlinien sehen neben einer ausreichenden Zahl unabhängiger Mitglieder im Aufsichtsrat sowie seinen Ausschüssen die Festlegung eines Vergütungsschemas für Aufsichtsratsmitglieder sowie unter anderem auch die Offenlegung der Grundsätze des Vergütungssystems der Vorstände und deren Einzelbezüge vor.
 
Der über die gesetzlichen Vorschriften hinausgehende Kodex erlangt durch freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen Geltung. Das Bekenntnis zum Kodex hat zur Folge, dass die Nichteinhaltung von C-Regeln ("comply or explain") zu begründen ist. Das Unternehmen muss die Umsetzung des Kodex regelmäßig durch eine externe Institution evaluieren lassen und öffentlich darüber berichten.


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